Mellnau Newsletter Mai 2018
Mellnau Newsletter Mai 2018

Mellnau Newsletter Mai 2018

IG Metall Sommerjugendcamp 2018

Einmal im Jahr lädt der IG Metall Bezirk Mitte seine Jugendlichen nach Mellnau ein – so auch in diesem Jahr. In der Zeit vom 22. bis 24. Juni findet das Sommercamp der Gewerkschaftsjugend im Wattenscheider Lager statt. Erfahrungsgemäß ist die Party auch im Dorfkern noch gut zu hören. Wer die Feier online mitverfolgen möchte, sucht auf Facebook nach #Mellnau2018.

Viele Wanderwege im Burgwald noch nicht wieder passierbar

Ein Wetteraner Blogger berichtet auf Myheimat.de aktuell von 8 Wald- und Wanderwegen im Burgwald, die derzeit – insbesondere für Reiter und Fahrradfahrer – noch nicht wieder passierbar sind. https://www.myheimat.de/de–wetter–581/natur/achtung-viele-wanderwege-waldwege-im-burgwald-revier-mellnau-sind-derzeit-noch-nicht-wieder-passierbar-d2890714.html

Kirchengemeinden arbeiten zusammen

Die Landeskirche hat beschlossen, dass in Zukunft etwa fünf Pfarrerinnen und Pfarrer zwischen Lahn und Wollmar zusammenarbeiten und sich gegenseitig vertreten sollen. Unsere Kirchengemeinde ist mit von der Partie. http://www.rosphetal-mellnau.de/?p=3443

Beachsoccer und Beachvolleyball in Unterrosphe

Save the date: am 9. und 10. Juni findet jeweils ab 11 Uhr in Unterrosphe ein Beachsoccer- und Beachvolleyball-Turnier statt. Anmeldungen sind online möglich. http://fvw-unterrosphe.de/bs2018/bs2018.html

Schlagloch des Monats

Die Stadt muss sparen – keine Frage, das hören wir hier immer wieder. Die Anzahl, Breite, Länge und Tiefe der Schlaglöcher in und um Mellnau nimmt allerdings so langsam bemerkenswerte Ausmaße an. Das Schlagloch des Monats Mai liegt auf dem Rennweg zwischen Oberrosphe und Mellnau.  https://twitter.com/andreaswditze/status/1000343249544982530

Datenschutzerklärung auf Website benötigt

Die Datenschutzgrundverordnung ist seit dem 25.5.2018 in Kraft. Wer eine Website betreibt, ob gewerblich oder als Verein, sollte dort eine Datenschutzerklärung einbinden. Websites von Privatpersonen sind von dem Gesetz nicht betroffen, solange die Website sich ausschließlich mit persönlichen Themen beschäftigt.