Mellnau Newsletter September 2024
Mellnau Newsletter September 2024

Mellnau Newsletter September 2024

Bürgerversammlung im DGH

Am Dienstag, den 01. Oktober 2024, findet um 19 Uhr eine Bürgerversammlung im Dorfgemeinschaftshaus statt.

Tagesordnung:

  1. Feldscheune
  2. Sportlerhäuschen
  3. Burg
  4. Rennweg
  5. DGH
  6. Lampe am Försterweg
  7. Heingarten
  8. Radweg
  9. Welsche Grube
  10. Verschiedenes

400 Stroh- und Heuballen verbrannt

Am Freitag, den 27. September 2024, sind rund 400 Stroh- und Heuballen zwischen Mellnau und Oberrosphe nahe dem Forsthaus Mellnau verbrannt. Die Polizei geht laut Oberhessischer Presse von Brandstiftung aus. Die Feuerwehr schützte die direkt angrenzenden Bäume, so dass keine weitere Gefahr der Brandausbreitung mehr bestand. Die Rundballen selbst konnten nur noch kontrolliert abgebrannt werden. https://www.op-marburg.de/lokales/marburg-biedenkopf/wetter/feuer-zwischen-mellnau-und-oberrosphe-hunderte-ballen-in-brand-6AIEE6M5PZFWLJABMV2PQYFJNI.html

1. Mellnauer Suppenfest am 10. November 2024

Am Sonntag, den 10. November 2024, lädt die DGH-Projektgruppe von 13 bis 17 Uhr zum 1. Mellnauer Suppenfest ins Dorfgemeinschaftshaus ein. Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, gemeinsam 10-15 köstliche Suppenkreationen zu probieren. Neben dem kulinarischen Austausch bietet das Fest auch die Möglichkeit, Ideen für die Zukunft des DGHs zu sammeln.

Wer selber eine Suppe mitbringen will, wird gebeten, sich per E-Mail unter  suppenfest@mellnau.de anzumelden. Bitte Vor- und Nachname und Kontaktdaten angeben sowie den Namen und die Hauptzutat der Suppe.

Bedarfsmeldungen für den Haushalt 2025

Einmal im Jahr fragt die Stadt bei den Ortsbeiräten an, wofür sie denn im kommenden im jeweiligen Stadtteil Geld einplanen könnte. Die Betonung liegt auf “könnte”, denn Wetters Kassenlage ist recht überschaubar. Hier ist die Wunschliste des Ortsbeirats Mellnau für das Jahr 2025:

  • Übertragung der Burg Mellnau in städtische Hand
  • Sanierung der Burgturmkrone, des Mauerwerks und des Torbogens
  • Sanierung DGH: Außenfassade streichen, morsche Balken austauschen, Überdachung vor Haupteingang
  • Deckensanierung DGH Mellnau: Eingang, Theke und kleiner Saal (Waschbärschäden)
  • Sanierung Friedhofshalle: Kühlraum, Außenputz
  • Überdachung altes Backhaus (Schulscheune), um Wassereintritt zu verhindern
  • Errichtung eines Fahrradwegs in der „Welschen Grube“
  • Austausch des Stützbalkens (Fenster) in der Schulscheune
  • Erneuerung Feldscheune
  • Straßenerneuerung: Rennweg Mellnau (Randbefestigung, evtl. Ausbau), Försterweg
  • Ankauf und Bebauung Freifläche im Haingarten
  • Ausbau Zufahrtsweg inkl. Straßenbeleuchtung Haingarten
  • Ankauf Bebauungsfläche Birkenallee
  • Ergänzende Straßenbeleuchtung: Burgstraße, Kreuzung Försterweg
  • Querrinnen im Neuen Weg bis Wattenscheider Ferienlager
  • 5 Baumpflanzungen auf dem Friedhof
  • Einsparungsvorschlag: 450€-Jobber zur Entlastung des Bauhofs
  • Einsparungsvorschlag: Mähroboter für den Friedhof

Grundsteuer 2025 – was kommt auf uns zu?

Durch die Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, ändern sich die Bewertungsgrundlagen der Grundstücke. Um zu vermeiden, dass die Stadt entweder zu viel oder zu wenig Grundsteuer einnimmt, werden die Hebesätze jetzt aufkommensneutral angepasst. Die Stadt hat die gleichen Einnahmen wie vorher, aber die Steuerlast für Grundstückseigentümer kann sich ändern.

Nachdem die Grundstücke durch die Finanzämter neu bewertet wurden, wird der Steuermessbetrag für jedes Grundstück ermittelt. Auf diesen Betrag wendet die Stadt einen sogenannten “Hebesatz” an, um die Höhe der Grundsteuer zu berechnen. Die Hebesätze können von der Kommune festgelegt und bei Bedarf angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Stadt weiterhin ausreichend Einnahmen für ihre Aufgaben hat.

Am 8. Oktober 2024 wird die Stadtverordnetenversammlung voraussichtlich einen Vorschlag des Magistrats beschließen, aus dem sich zunächst einmal eine Reduzierung der Hebesätze, genauer gesagt der Grundsteuer A und B, ergibt. Reduzierung klingt erstmal gut, doch durch die Neubewertung der Grundstückswerte dürfte es unterm Strich nicht wirklich günstiger werden. Bis hierhin reden wir im Prinzip einfach nur von einer Umrechnung. Soweit, so einfach.

Doch die Geschichte geht noch weiter. Denn: Ende dieses Jahres wird der Haushalt für das Jahr 2025 geplant, beschlossen wird er wahrscheinlich im ersten Quartal 2025. Der Haushalt ist ein Dokument mit gut 570 DIN A4 Seiten, aus dem hervorgeht, wofür die Stadt im kommenden Jahr Geld ausgeben möchte. Und hier lässt sich bereits absehen, dass für die Erfüllung der städtischen Pflichtaufgaben tendenziell mehr Geld benötigt wird als in diesem Jahr. Im Ergebnis wird das dazu führen, dass die Hebesätze für 2025 angepasst werden müssen – und zwar dann, sobald der neue Haushalt genehmigt ist.

Lange Rede, kurzer Sinn: es kann passieren, dass die kommenden Gebührenbescheide für die Grundsteuer im ersten Moment etwas “durcheinander” wirken. Das vermeintliche Durcheinander kommt durch die Neuberechnung der Grundstückswerte. Die Neuberechnung ist die Konsequenz aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018. Damals hatte das Gericht festgestellt, dass die bishergen Werte aus dem Jahr 1964 schlichtweg nicht mehr zeitgemäß waren.


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Der Newsletter wird ehrenamtlich herausgegeben von Andreas W. Ditze. Themenwunsch für den nächsten Newsletter, Lob und Kritik an andreas.ditze@mellnau.de

Die An- und Abmeldung ist auf der Startseite von https://www.mellnau.de (ganz unten) möglich.