Gottesdienste um Weihnachten
Die folgenden Gottesdienste sind seitens der Kirchengemeinde rund um Weihnachten geplant:
- Heiligabend, Gottesdienst mit Krippenspiel in Mellnau, 18 Uhr
- Heiligabend, Christmette in Oberrosphe, 22 Uhr
- 1. Weihnachtsfeiertag, Gottesdienst mit Abendmahl in Oberrosphe, 10 Uhr
- 2. Weihnachtsfeiertag, Gottesdienst in Mellnau, 11 Uhr
- Silvester, Gottesdienst in Mellnau, 18 Uhr
Weitere Gottesdiensttermine finden sich auf der Homepage der Kirchengemeinde unter https://www.rosphetal-mellnau.de/.
Aufstellung der Bürgerliste Mellnau
Da sich nach der letzten Sitzung noch weitere Kandidaten für die Liste des Ortsbeirates gemeldet haben, muss die Liste erneut beschlossen werden. Die Ortsvorsteherin lädt daher im Namen des Ortsbeirats erneut zur Aufstellung einer gemeinsamen Liste zur Kandidatur für den Ortsbeirat ein. Die Sitzung findet am Donnerstag, den 18. Dezember, um 20 Uhr im DGH Mellnau statt. Vorsorglich sei erwähnt: Dies ist der letzte Termin für die Listenaufstellung. Die Ortsvorsteherin weist darauf hin, dass alle Kandidaten, die auf die Liste aufgenommen werden möchten, anwesend sein sollen.
2. Mellnauer Suppenfest am 11. Januar 2026
Am Sonntag, den 11. Januar 2026, findet von 12 Uhr bis 16 Uhr das 2. Mellnauer Suppenfest im Dorfgemeinschaftshaus Mellnau statt. Beim Suppenfest kann man ca. 10 bis 15 köstliche Suppen aus Mellnau probieren. Dazu gibt es ein gemütliches Beisammensein und Zeit zum Austausch.
Wer mit einer eigenen Suppe beim Fest mitmachen möchte, meldet sich bei der DGH-Projektgruppe unter suppenfest@mellnau.de. Bitte per E-Mail angeben: Vor- und Nachname, Telefonnummer, Name der Suppe, Hauptzutat (z.B. Kartoffel, Kürbis, Gemüse, …). Bitte zum Suppenfest ca. 5 Liter der Suppe mit zum DGH bringen.
Der neue Kuckuck ist online
Die Ausgabe 3/2025 des Mellnauer Kuckucks wurde veröffentlicht und ist online erreichbar unter https://www.mellnau.de/die-winterausgabe-des-mellnauer-kuckuck-ist-da .
Erinnerung: Der städtische Veranstaltungskalender
Die Stadt Wetter stellt einen Online-Veranstaltungskalender bereit, der von allen Stadtteilen genutzt werden kann – insbesondere dann, wenn Veranstaltungen auch außerhalb des Ortes relevant sind. Alle Vereine und Gruppen sind daher aufgerufen, ihre Festivitäten und öffentlichen Termine im städtischen Kalender zu hinterlegen. Die Eintragung ist kostenfrei und erfolgt ohne Registrierung online unter https://www.wetter-hessen.de/Freizeit/Freizeitaktivit%C3%A4ten/Veranstaltungen/index.php?object=tx,3510.9.1&NavID=2322.46&La=1&mt_step=new&sfvort=1&sfreg=1&kuo=1&max=500&ModID=11 /.
Evergreen: Bürgersteige räumen bei Schnee und Eis
Aktuell sind Schnee und Eis noch kein Thema. Aber das kann sich schnell ändern. Und damit kommen wir zur beliebten Frage, wie es denn um das Freiräumen der Bürgersteige bestellt ist. Dabei gilt für die Kernstadt und die Stadtteile folgende Regelung: Bei Schnee und Eis sollen die Bürger die Bürgersteige räumen, so jedenfalls steht es in der Straßenreinigungssatzung. Die regelt auch im Detail, wann Asche oder Salz zum Einsatz kommen sollen. Das Wichtigste in aller Kürze:
- Der Gehweg muss im Winter zwischen 7 Uhr und 20 Uhr freigehalten werden.
- Reinigen muss derjenige, dessen Grundstück am Gehweg liegt.
- Ist ein Gehweg nur auf einer Straßenseite vorhanden, ist in den Jahren mit ungerader Jahreszahl der gegenüberliegende Nachbar für den Gehweg zuständig. Liegen die Grundstücke versetzt zueinander, muss der gegenüberliegende Nachbar den Gehweg nur auf der Länge seines eigenen Grundstücks reinigen.
- Sand und Split sind die Mittel der Wahl. Asche und Salz dürfen nur in kleinen Mengen verwendet werden.
Müssen, können, sollen: Wie verbindlich ist diese Reinigungspflicht? Unabhängig von der rechtlichen Wirkung der Satzung ist es eine gute Sache, wenn unsere Bürgersteige auch im Winter nutzbar sind. Und falls doch einmal jemand stürzt: Bisher ist es so, dass vom Ordnungsamt niemand dafür belangt wurde, wenn im Winter nicht ordentlich geräumt war. Auch Klagen gegen die Stadt, falls doch einmal jemand gestürzt ist, sind bisher im Sande verlaufen. Dies erläuterte der Bürgermeister im Februar 2018 im Stadtparlament. Und trotzdem gilt: Es ist gut, wenn wir uns um die Bürgersteige vor unserer Haustür kümmern.
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Der Newsletter wird ehrenamtlich herausgegeben von Andreas W. Ditze. Themenwunsch für den nächsten Newsletter, Lob und Kritik an andreas.ditze@mellnau.de
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