Glühweinabend der Burschen- und Mädchenschaft
Am 14. Dezember startet ab 17 Uhr an der Schulscheune der 2. Glühweinabend der Burschen- und Mädchenschaft. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Schlachteessen des Heimat- und Verkehrsvereins
Am 27. Dezember veranstaltet der Heimat- und Verkehrsverein ab 18 Uhr sein traditionelles Schlachteessen an der Schulscheune. Eine vorherige Anmeldung bei Margot Diehl ist erforderlich.
20 Jahre www.mellnau.de
Am 30.11.2019 feierte unsere Internetpräsenz ihr 20jähriges Jubiläum – höchste Zeit, einmal Danke zu sagen. Der gebührt unserem ehrenamtlichen Webmaster Rubens Yanes-Tittel, der die Website mit viel Liebe und Engagement gestaltet, stets up-to-date hält und sämtliche Technik hierfür aus eigener Tasche finanziert. Lieber Rubens, herzlichen Dank für deinen Einsatz!
Wer den Start der Website damals verpasst hat, kann online einen Blick auf die “gute alte Zeit” werfen. Damals, als für Notfälle die Handynummer des Bauamts noch auf der Homepage stand, Mellnau 22 Gewerbebetriebe auswies und der TSV noch zum Faschingsspektakel einlud. https://web.archive.org/web/20010822050049/http://www.mellnau.de:80/index.html
Zukunft der Grundschulen in Mellnau und Oberrosphe
In der Oberhessischen Presse wurden die beiden Aussenstellen der Burgwaldschule Wetter thematisiert. Geht es nach dem Landesrechnungshof, sind die Gebäude nicht ausgelastet, eine Schließung ist zu prüfen. Der aktuelle Schulentwicklungsplan sieht für Mellnau im Jahr 2022/2023 immerhin noch 41 Schüler in den Jahrgangsstufen 1-4 vor, in Oberrosphe noch 30. Damit ist noch alles offen – sowohl ein Weiterbestand vor Ort als auch eine Rückverlegung nach Wetter in die dann neu gebaute Burgwaldschule sind möglich. https://www.op-marburg.de/Marburg/Marian-Zachow-Bestandsschutz-fuer-Mini-Schulen
BI hat Pachtvertrag für Windkraftflächen geprüft
Aktuell kursieren Pachtanfragen in Wetter, Todenhausen und Mellnau zu den Flächen im Vorranggebiet Todenhausen-Mellnau. Damit dort ein Windpark entstehen kann, muss der Betreiber mindestens drei Windräder errichten. Dafür sind sowohl ein Pachtvertrag für den eigentlichen Standort des Windrads als auch für die umliegenden Grundstücke zu schließen. Macht ein Anlieger nicht mit, kann das Windrad dort nicht gebaut werden.
Die BI Windkraft Wetter e.V. hat kürzlich einen Pachtvertrag geprüft und hierüber auch öffentlich im Bauausschuss berichtet. Dabei kam u.a. ans Tageslicht, dass die im Vertrag benannte “Mindestvergütung” nicht das enthält, was der Name verspricht. Hier werden große Zahlen in den Raum gestellt, die jedoch darauf beruhen, dass es eine Mindestvergütung für den produzierten Strom gibt. Fällt diese Vergütung geringer aus, sinkt auch die Pacht. Die BI hat verlauten lassen, sich hierzu noch einmal detailliert öffentlich zu äußern. https://www.bi-windkraft-wetter.de/windkraft-investor-sammelt-flaechen-im-windvorranggebiet/
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